Dienstag, 16. Juni 2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Krise nachweislich in akute finanzielle Not geraten sind, mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro. Dieses Geld wurde auf alle 57 Studenten- und Studierendenwerke anteilig je nach Größe verteilt. Diese übernehmen die Vergabe der zugewiesenen Mittel an die Studierenden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie unten in den FAQs.


Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online auf dieser Seite: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ab dem 16. Juni 2020 ab 12.00 Uhr online beantragt werden. Aus technischen Gründen können wir die Anträge aber erst Ende Juni 2020 bearbeiten, prüfen und Auszahlungen veranlassen. Bitte haben Sie Verständnis und sehen Sie von Nachfragen bei uns ab. Vielen Dank!
Um die Corona-Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten, bleibt das Studentenwerk München und damit das Amt für Ausbildungsförderung weiterhin geschlossen.

Sie haben Fragen?

Falls Sie Fragen zur Antragstellung haben, rufen Sie bitte die folgende Hotline des Bundesministeriums an oder schreiben Sie eine E-Mail:
Tel.: 0800 / 26 23 003
Bitte lesen Sie sich die FAQs auf dieser Seite genau durch, bevor Sie sich an die Hotline wenden oder eine E-Mail schreiben!
Wir bitten Sie, auf persönliche und telefonische Nachfragen beim Studentenwerk München bzw. beim Amt für Ausbildungsförderung München zu verzichten, damit wir uns voll auf die Antragsbearbeitung konzentrieren können.
Vielen Dank!

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