Der künftige
Aufgaben- und Verantwortungsbereich erstreckt sich grundsätzlich auf die Sicherstellung
des allgemeinen Besuchermanagements während der Öffnungszeiten des
Ausstellungsgebäudes (Do, Fr und Sa). Darunter fallen im Wesentlichen der
Schutz der Objekte vor Diebstahl und Beschädigung, die Betreuung der Besucher,
der allgemeine Telefondienst und die Postannahme.
Wir suchen deshalb
eine Persönlichkeit mit einer entsprechenden Berufsausbildung und -erfahrung,
aber auch mit nachweislichen Kenntnissen serviceorientierter Arbeit im
organisatorischen sowie kunsthistorischen Bereich. Aus diesem Grund werden IHK
geprüfte Bewerbern/innen und Studierende der Kunstgeschichte ausdrücklich
aufgefordert, sich zu bewerben.
Zudem erwarten wir
gute englische Sprachkenntnisse. Erfahrungen im Umgang mit datenbankbasierten
Verwaltungsprogrammen sind für den künftigen Verantwortungsbereich unerlässlich.
Teamfähigkeit,
Kreativität und Engagement, Kommunikations- und Organisationstalent, die
Bereitschaft, sich schnell in eine komplexes Themenfeld einzuarbeiten sowie die
Fähigkeit zur Innovation setzen wir als selbstverständlich voraus.
Die Bereitschaft zur
Dienstleistung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ebenfalls als
selbstverständlich vorausgesetzt.
Die ausgeschriebene
Stelle ist mit der Entgeltgruppe 5 TV-L
bewertet und
bis zum 17. Oktober 2019 befristet.
Die Gleichstellung
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist uns sehr wichtig. Daher freuen wir
uns auf Bewerbungen von Frauen und Männer, unabhängig von kultureller und
sozialer Herkunft sowie von Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder
sexueller Identität.
Schwebehinderte Bewerber/-innen
werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Aussagekräftige,
schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis spätestens
02. November 2018
an folgende Adresse
erbeten:
Sammlung Goetz, Direktion, Oberföhringer Str. 103, 81925 München
Katharina.Vossenkuhl@Sammlung-Goetz.de
Bewerbungsunterlagen
können grundsätzlich nur zurückgesandt werden, wenn ihnen ein ausreichend
frankierter und geeigneter Rückumschlag beiliegt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen